Klarheit ohne Überraschungen!
Für meine Tätigkeit bei der Abwehr von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen im Bereich des Urheberrechts berechne ich eine pauschale Vergütung, die wir in einem persönlichen Gespräch festsetzen.
Ansonsten rechne ich meine Tätigkeit regelmäßig nach dem Vergütungsgesetz (RVG) ab. Vereinbarungen über ein Stundenhonorar sind auch denkbar.
Einzelheiten können wir am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Ich bin hierfür von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter 040 – 21 99 66 63 zu erreichen.
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