17.12.2011
Nach einem Urteil des LG Hamburg (Urteil vom 12.03.2010, Az.: 308 O 640/08) ist ein Access- Provider nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu Internetseiten zu erschweren, auf denen sich Links bzw. Adressen von urheberrechtlich geschützten Werken befinden, die ihrerseits bei Dritten gespeichert sind.
