12.11.2011
Das AG Frankfurt a.M. (Urteil vom 11.03.2010 – Az.: 30 C 2598/08-25) hatte sich wieder einmal mit angeblichen Rechtsverletzungen im Filesharing zu befassen. Ein Rechteinhaber aus dem Musikbereich hat neben den Rechtsanwaltskosten Schadensersatz in Höhe von 150,00 € für einen angebliche rechtswidrigen Download verlangt.
