16.11.2011
In einen Rechtsstreits eines ehemaligen Rechtsanwaltes eines Abgemahnten, der ursprünglich wegen des Uploads eines Albums der Musikgruppe Kings of Leon abgemahnt worden war, hat das AG Wildeshausen mit Urteil vom 17.05.2010 (Az. 4 C 497/09) entschieden, dass der Streitwert für den Upload eines Musikalbums bei 1.200,00 € festzusetzen ist.
