28.10.2011
Es gibt ein neues positives Urteil aus dem Bereich des Filesharing: Ein Sohn hat den Internetanschluss seines Vaters ohne dessen Wissen und Erlaubnis verwendet und hierüber die Musikwerke Engel" der Künstlergruppe "Rammstein" sowie "Dreh dich nicht um" des Künstlers "Westernhagen" unerlaubt zum Download angeboten. Daraufhin wurden sowohl Sohn als auch Vater auf Schadensersatz in Höhe von 300,00 € je Werk in Anspruch genommen. Die beiden Titel waren zur Zeit des Anbietens bereits jeweils mehrere Jahre alt.
