01.11.2011
Immer wieder liest man in den Internetforen, dass man eine Filesharing-Abmahnung ohne Vorlage der Originalvollmacht unter Berufung auf § 174 BGB zurückweisen könne. Viele Abgemahnte haben mit dieser Begründung bereits Abmahnungen zurückgewiesen. Allerdings wissen die meisten dieser Abmahnopfer nicht, dass ihr Einwand ohne jegliche rechtliche Grundlage ist.
