21.12.2010
In einem Rechtsstreit vor dem LG Köln (Urteil vom 24.11.2010, Az.: 28 O 202/10), in dem das Gericht über die Erstattungspflicht der Abmahnkosten eines Internet- Anschlussinhabers für das Bereitstellen von 4.000 Musikdateien in P2P- Tauschbörsen zu entscheiden hatte, hielt das Gericht einen Streitwert von 100.000 Euro für angemessen und verhältnismäßig.
