17.11.2011
Das OLG Köln (Beschluss vom 11.11.2010 – Az.: 6 W 182/10) hat die Rechtsprechung zu den urheberrechtlichen Auskunftsansprüchen um eine weitere Entscheidung bereichert.
Nach Ansicht der Kölner Richter stellt es ein Handeln im gewerblichen Ausmaß dar, wenn ein Kinofilm zwei Wochen nach der Erstaufführung im Rahmen des Filesharings zum Download angeboten wird.
