20.01.2012
Das Amtsgericht München (Urteil vom 23.11.2011 – Az.: 142 C 2564/11) hat eine Rentnerin zur Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro verurteilt, obwohl sie keinen Computer besaß. Nicht vollständig aufgeklärt werden konnte im Rahmen der Beweisführung, ob die Rentnerin auch keine WLAN-Router besaß.
