26.11.2011
Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 31/10, Urteil vom 23.07.10) hat ein Landgerichtsurteil bestätigt, in dem der Nutzer einer Internettauschbörse wegen einer Urheberrechtsverletzung zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 5.000 EUR verurteilt wurde.
